Sieg der Klimaseniorinnen

Die erste Klage gegen einen Staat vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die zu Gunsten der KlägerInnen entschieden wurde. Demnach ist die Schweiz dafür verantwortlich, dass die Schweizer Klimaseniorinnen durch den Klimawandel in ihrer Gesundheit gefährdet sind. Somit ist ein gutes Klima nun ein Menschenrecht. Die Schweiz wurde dazu verurteilt mehr gegen den Klimawandel zu unternehmen. Die SiegerInnen sind aufgeregt und überglücklich über das Urteil. 

 

Die SVP schäumt dagegen und spricht - so Thomas Äschi - wieder einmal von fremden Richtern und davon, dass man den Europarat schnellstens verlassen müsse. Es könne nicht sein, dass man in Strassburg entscheide, was Sache der unabhängigen Schweiz sei. Dass die Schweiz den Klimavertrag unterzeichnet hat, scheint Äschi nicht zu kümmern. Unsere Umweltministerin, Bundesrätin Viola Amherd meint, die Schweiz sei auf gutem Weg betreffend Erreichung der Umweltziele 2050.

 

Doch was geschieht nun konkret? Was kann der Bundesrat unternehmen um das Urteil zu respektieren? Jeder Entscheid kann letztinstanzlich vor das Schweizervolk gebracht werden und wenn dieses gegen eine Massnahme stimmt - ade Gerichtshof für Menschenrechte. Es entstünde eine Pattsituation, gegen die niemand etwas ausrichten könnte. Viel Aufwand und Aufregung um nichts? Und schon entstehen neue Begehrlichkeiten. Eine Schweizer Winzerin verklagte die Schweiz wegen Ernteeinbussen, verursacht durch das wärmere Klima. Zur Zeit gibt es bereits 2000 Klimaklagen weltweit. An manchen Orten wird es um ernstere Dinge gehen als um ein paar Flaschen Wein.

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