Der Friedensrichter

29.10.2018 Warum man den Friedensrichter „Friedensrichter“ nennt weiss ich nicht, denn es ist keineswegs so, dass dieser immer Frieden stiftet. Als ich CEO eines Musikgeschäfts in Solothurn war, führten wir auch Klavierstimmungen aus. Mein Klaviertechniker, Robert, machte die Termine per Telefon selbst ab. In Däniken (SO) hatte er eine Stimmung ausgeführt und es wurde dafür Rechnung gestellt. Als nach einigen Mahnungen immer noch keine Zahlung einging, telefonierte ich mit der Kundin. Diese behauptete, nichts von einer Klavierstimmung zu wissen und auch keinen Auftrag erteilt zu haben. Ich nahm Rücksprache mit dem Techniker und dieser erklärte mir, Frau Meier habe ihm gesagt, sie sei dann nicht zuhause und lege den Wohnungsschlüssel unter die Teppichmatte. Dies war üblich bei berufstätigen Damen oder abwesenden Hausfrauen und hatte über Jahre gut funktioniert. Die Wohnungsinhaber müssen ja nicht anwesend sein und das lästige Geklimper mit anhören. Ich erklärte die Sachlage nochmals schriftlich und nach weiteren Mahnungen, auf welche die Schuldnerin überhaupt nicht mehr reagierte, leitete ich die Betreibung ein. Darauf erhob sie Rechtsvorschlag, was einen Termin beim Friedensrichter auslöste.

 

Auf der Fahrt nach Däniken war ich guter Dinge, denn wieso sollte man eine Stimmung ausführen und den Schlüssel unter der Teppichmatte suchen, wenn dies nicht vereinbart gewesen wäre. Für mich war logisch, dass niemand den Schlüssel deponieren würde ohne einen Auftrag erteilt zu haben. Doch mit der Logik ist es so eine Sache. Wenn jemand stur eine Regel zitiert wie dieser Friedensrichter, kommt man mit Logik nicht zum Ziel. Er fragte mich: Herr Jordi: "Haben sie einen schriftlichen Auftrag von Frau Meier"? Ich verneinte, dies sei in der Branche nicht üblich. Nächste Frage: "Haben sie einen unterschriebenen Rapport"? Ich verneinte und stellte die Gegenfrage: "Wie sollen wir einen Rapport mit Unterschrift haben, wenn die Dame nicht zu Hause war"? Ich erhielt darauf keine Antwort. Wir wurden entlassen mit einem Nichteintretensurteil.

 

Der "Friedens"-Richter belehrte mich noch dahingehend, dass es keinen Wert habe, vor Gericht zu gehen, denn auch dort bräuchte ich einen unterschriebenen Ausführungsrapport. Ich bin nicht sicher, ob dies so zutrifft, aber sicher ist, dass sich ein Gerichtsgang nicht gelohnt hätte mit einem Schuldbetrag von 200 Franken. Das ist nicht das einzige mal, dass ich unser Rechtssystem als mangelhaft einstufen musste, denn beim Hinausgehen lächelte mir Frau Meier triumphierend zu. Ich kochte vor Wut, aber ich lächelte zurück. HRJ

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